Bewegung & Rückentraining
Schmerztherapie & Entspannung
Wärmetherapie & Kältetherapie
Moderne Physiotherapie-Techniken
Spezialisierte Behandlungen
Für Ihre Flexibilität
Zuzahlungsregelung für Kassenpatienten
Als gesetzlich Versicherte*r beteiligen Sie sich mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung an den
Behandlungskosten.
Diese beträgt:
• 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung
• 10 % der Behandlungskosten (je verordneter Leistung)
👉 Ein Beispiel:
Bei einer Verordnung mit 6 Behandlungen zahlen Sie einmalig 10 € Rezeptgebühr + 10 % des gesamten Behandlungspreises. Den Rest
rechnet unsere Praxis direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wichtige Hinweise:
• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
• Wer eine Zuzahlungsbefreiung von seiner Krankenkasse hat (bei chronischer Krankheit oder nach Erreichen der
Belastungsgrenze), zahlt ebenfalls nichts. Bitte bringen Sie dafür Ihre Befreiungsbescheinigung mit.
Information für Privatpatienten
Wenn Sie privat krankenversichert sind, rechnen wir die erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Therapeuten
(GebüTh) bzw. nach den üblichen privaten Sätzen für Heilmittelleistungen ab.
👉 Das bedeutet für Sie:
• Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
• Je nach Ihrem individuellen Tarif werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen.
• Sollten Leistungen nicht vollständig erstattet werden, tragen Sie den Differenzbetrag selbst.
Hinweis: Manche privaten Krankenversicherungen erstatten Heilmittel unterschiedlich. Falls Sie unsicher sind, empfehlen wir,
vor Beginn der Behandlung kurz Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Unsere Angebote für Selbstzahler
Auch ohne ärztliche Verordnung können Sie unsere physiotherapeutischen Leistungen in Anspruch
nehmen – z. B. zur Entspannung, Prävention oder Gesundheitsförderung. Viele Patienten nutzen
diese Möglichkeit, um aktiv etwas für ihr Wohlbefinden zu tun. Beispielpreise für Selbstzahler*:
Kinesio Taping 15,00€